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Risikobetrachtung im Bestand

Risikobetrachtung im Bestand

In einer Risikobetrachtung zum Status quo wird, für den bis hierhin genehmigten Bestand, überwiegend der Ausschluss einer konkreten Gefahr verfolgt oder zum Bestandteil für eine individuelle Lösungsentwicklung.

Weichen Tatbestände ab, muss das konkrete Schutzziel nachgewiesen werden. Unsere Spezialisten bewerten und konkretisieren Maßnahmen hierzu.

Im geregelten und ungeregelten Sonderbau sind Erleichterungen, zusätzliche Anforderungen, Abweichungen zur anvisierten Nutzung oder mögliche fehlende Beurteilungsgrundlagen die Auslöser für a) argumentative Verfahren, b) ingenieurmäßige Begründungen oder c) Analogieschlussverfahren.

In einer schutzzielorientierten Betrachtung geht es dabei weniger darum starre Anforderungen zu definieren, sondern eine angemessene Vorgehensweise zu erarbeiten, zu beschreiben und zu regeln. Eine vertretbare Brandsicherheit mit wirkungsvollem Brandschutz wird ermittelt und muss nachgewiesen werden.

Als Beratungsgesellschaft schaffen wir Strategien und setzten diese um. Wir sind unabhängig und erzielen eine Überlegenheit im Wettbewerb.

 

 

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