In geregelten oder ungeregelten Sonderbauten, insbesondere im Industriebau, sind Erleichterungen, zusätzliche Anforderungen, Abweichungen zur anvisierten Nutzung oder mögliche fehlende Beurteilungsgrundlagen die Auslöser für argumentative, für ingenieurmäßige Begründungen oder für Analogieschlussverfahren.
Wir erarbeiten gemeinsam mit unseren Auftraggebern partnerschaftlich Lösungen. Diese Lösungen werden stetig angepasst und verbessert. Weichen Tatbestände ab, muss das konkrete Schutzziel nachgewiesen werden. Unsere Spezialisten bewerten und konkretisieren Maßnahmen hierzu. Resultierend aus den vorliegenden Randbedingungen ergibt sich der Detaillierungsgrad.
Als Beratungsgesellschaft schaffen wir Strategien und setzten diese um. Wir sind unabhängig und erzielen eine Überlegenheit im Wettbewerb. Diese isolierten Erkenntnisse können in ein Brandschutzkonzept überführt werden oder als Grundlage einer weiteren Betrachtung herangezogen werden.