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Löschanlagenkonzepte für Sonderbauten und besondere Brandrisiken im Bestand

Löschanlagenkonzepte für Sonderbauten und besondere Brandrisiken im Bestand

Bei Sonderbauten können nach Maßgabe des jeweils anwendbaren Landesbauordnungsrechts besondere Anforderungen gestellt oder Erleichterungen zugelassen werden. Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen sind gesondert zu beurteilen, fachlich zu begründen und, wenn erforderlich, bauaufsichtlich zuzulassen. Maßgebend sind dabei der Zweck der jeweiligen Anforderung, das angestrebte Sicherheitsniveau und die objektspezifischen Rahmenbedingungen.

Das Löschanlagenkonzept ordnet die anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen in das übergeordnete Brandschutzkonzept ein. Hierzu werden die festgelegten Schutzziele, die vorgesehene Nutzung, relevante Brandgefahren und die Wechselwirkungen mit baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen systematisch untersucht.

Unsere Sachverständigen beschreiben im Löschanlagenkonzept einen nachvollziehbar begründeten Sollzustand und konkretisieren die maßgebenden Anforderungen an Auslegung, Wirksamkeit, Verfügbarkeit und Betrieb der Feuerlöschanlage. Grundlage sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, spezifische Regelwerke, Erfahrungswerte und anerkannte ingenieurmäßige Bewertungsmethoden.

Das Löschanlagenkonzept schafft eine einheitliche fachtechnische Grundlage für Bauherren, Betreiber, Investoren, Fachplaner, Errichterunternehmen, Sachversicherer sowie beteiligte Genehmigungs- und Prüfstellen. Es unterstützt die Abstimmung der technischen Anforderungen und ermöglicht eine belastbare Bewertung der voraussichtlichen Investitions-, Planungs- und Ausführungsbedingungen.

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