Feuerlöschanlagen prüfen
Selbsttätige Feuerlöschanlagen, also beispielsweise Sprinkleranlagen, Feinsprühlöschanlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Schaumlöschanlagen sowie Gaslöschanlagen, sind vor der Erstinbetriebnahme und wiederkehrend durch Prüfsachverständige zu prüfen.
Trockene Feuerlöschanlagen, sie sind ausschließlich zur Verwendung der Rettungskräfte bestimmt, sind vor einer Erstinbetriebnahme und wiederkehrend durch Sachkundige oder Sachverständige zu prüfen. Prüffristen sind durch Normen und durch das Baurecht konkretisiert.
Gern führen wir diese baurechtliche Prüfung ihrer Anlage mit unserem erfahrenen Sachkundigen oder Prüfsachverständigen durch.
Die Pflicht zur Prüfung aus dem Baurecht schließt mit einer Bescheinigung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit ab. Diese unabhängige Prüfung von stationären Feuerlöschanlagen bescheinigt dem Auftraggeber den Status der Anlage.